Die fehlerhafte Auswahlentscheidung

Ist bei einer Auswahlentscheidung nicht hinreichend gewürdigt worden, dass einer der Bewerber bei gleicher Gesamtbeurteilung bereits längere Zeit ein höheres Amt innehat als der ausgewählte Bewerber, ist das Auswahlverfahren fehlerhaft. Ebenso liegt ein Fehler im Auswahlverfahren vor, wenn die Leistungsbeurteilung

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Beamtenrechtliche Anlassbeurteilung

Eine An­lass­be­ur­tei­lung, die zwi­schen zwei Re­gel­be­ur­tei­lun­gen er­stellt wird, darf die Fest­stel­lun­gen und Be­wer­tun­gen zu Eig­nung, Leis­tung und Be­fä­hi­gung in der zuvor er­stell­ten Re­gel­be­ur­tei­lung le­dig­lich fort­ent­wi­ckeln.

Nach Art. 33 Abs. 2 GG hat jeder Deutsche nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung

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