Eurocent

Enkelunterhalt – und der Selbstbehalt des Vaters

Das Vorhandensein von für den Enkelunterhalt leistungsfähigen Großeltern führt dazu, dass sich die Leistungsfähigkeit der Eltern für den Kindesunterhalt allein nach § 1603 Abs. 1 BGB richtet und damit unter Berücksichtigung des sog. angemessenen Selbstbehalts zu ermitteln ist. Die gesteigerte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 Satz 1 und 2

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Bundesarbeitsgericht

Annahmeverzugslohn für den freigestellten Arbeitnehmer – und die Frage seiner Arbeitsunfähigkeit

Der Arbeitgeber gerät unbeschadet der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 297 BGB nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer außer Stande ist, die geschuldete Arbeitsleistung aus in seiner Person liegenden Gründen zu bewirken.  Die Leistungsfähigkeit ist somit – neben dem Leistungswillen – eine vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während

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Hörsaal

Die Kosten des Erststudiums

Die gesetzlichen Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten sind verfassungsgemäß. Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, nach dem Einkommensteuergesetz nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, verstößt mithin nicht gegen das Grundgesetz. Dies hat jetzt das Bundesverfassungsgericht auf sechs entsprechende Richtervorlagen des

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Alkohol

Die mehrstufige Prüfung der Schuldfähigkeit

Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig. Zunächst ist die Feststellung erforderlich, dass bei dem Angeklagten eine psychische Störung vorliegt, die ein solches Ausmaß erreicht

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Elternunterhalt – und die verschenkte Eigentumswohnung

Verschenkt der zum Elternunterhalt Verpflichtete eine selbst genutzte, unterhaltsrechtlich als Vermögen nicht einsetzbare Eigentumswohnung und behält er sich daran einen lebenslangen Nießbrauch vor, so kann sich seine unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit nicht durch einen Rückforderungsanspruch nach § 528 Abs. 1 BGB erhöhen. Im Ausgangspunkt gehört ein Rückforderungsanspruch nach § 528 Abs. 1

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Bundesverwaltungsgericht

Der Student als Nachfolge-Mieter

Unter welchen Voraussetzungen berechtigt die lediglich „gefährdet erscheinende“ wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines nach dem Tod des ursprünglichen Mieters in ein unbefristetes Mietverhältnis eingetretenen Mieters den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 563 Abs. 4 BGB? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen. Anlass hierfür bot ihm ein Fall

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Annahmeverzug des Arbeitgebers – und die Leistungsunwilligkeit des Arbeitnehmers

Der subjektive Leistungswille ist eine vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während des gesamten Verzugszeitraums vorliegen muss. Eine fehlende Leistungsbereitschaft ist indiziert, wenn der Arbeitnehmer auf eine Arbeitsaufforderung des Arbeitgebers eine Reaktion unterlässt, sich quasi in Schweigen hüllt. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Mai 2017 – 5 AZR 251/16

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Der barunterhaltspflichtige Elternteil – fehlende Leistungsfähigkeit und Nebentätigkeit

Grundvoraussetzung eines jeden Unterhaltsanspruches ist die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Für einen barunterhaltspflichtigen Elternteil, der nicht in Höhe des Mindestunterhalts leistungsfähig ist, besteht keine Obliegenheit zur Ausübung einer Nebentätigkeit, wenn er ausbildungsgerecht in Vollzeit arbeitet, hohen Zeitaufwand für den Arbeitsweg hat und sein Umgangsrecht regelmäßig wahrnehmen möchte. Ist der Unterhaltsschuldner nicht

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Oberlandesgericht München

PKH-Antrag, Rechtsmittelfrist – und der PKH-Vordruck

Unterbleibt die rechtzeitige Vornahme einer fristwahrenden Handlung wie hier die formgerechte Einlegung eines Rechtsmittels wegen des wirtschaftlichen Unvermögens der Partei, ist die Frist unverschuldet versäumt und der Partei wird auf ihren Antrag oder von Amts wegen Wiedereinsetzung in die versäumte Frist gewährt (§§ 233 ff. ZPO), sofern sie bis zu

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PKH-Belege – sortiert mit entsprechenden Belegnummern

Es kann von einer um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei jedenfalls dann, wenn es sich um eine Vielzahl von Belegen handelt (Anlagenkonvolut), erwartet werden, dass sie dem Gericht zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Belege sortiert und unter Verwendung von im Antragsformular eingetragener Belegnummern vorlegt. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sich

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Leistungsfähigkeit einer Unterhaltspflichtigen – und die in der Vergangenheit liegenden Unterhaltszeiträume

Die Leistungsfähigkeit einer Unterhaltspflichtigen ist für in der Vergangenheit liegende Unterhaltszeiträume grundsätzlich nach den in dieser Zeit tatsächlich erzielten Einkünften zu bestimmen. Aus Vereinfachungsgründen können u. U. Jahresdurchschnittsbeträge gebildet werden. 2. Bei einer Verbesserung der Einkommensverhältnisse infolge der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erhöht sich die Leistungsfähigkeit ab dem Monat, in dem

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Kindesunterhalt – und der Auslandsverwendungszuschlag eines Kriminalbeamten

Der Auslandsverwendungszuschlag eines zum Minderjährigenunterhalt verpflichteten Kriminalbeamten, der in einem Krisengebiet eingesetzt wird, ist nicht in voller Höhe zum unterhaltsrechtlich maßgebenden Einkommen zu rechnen. Bei der Höhe des anrechnungsfreien Einkommens kommt es entscheidend auf die Gefährlichkeit des Einsatzes an. Bei der Prüfung der Frage, welche Gefährlichkeit des Einsatzes anzunehmen ist,

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Leistungsfähigkeit einer Unterhaltspflichtigen – und die in der Vergangenheit liegenden Unterhaltszeiträume

Die Leistungsfähigkeit einer Unterhaltspflichtigen ist für in der Vergangenheit liegende Unterhaltszeiträume grundsätzlich nach den in dieser Zeit tatsächlich erzielten Einkünften zu bestimmen. Aus Vereinfachungsgründen können u. U. Jahresdurchschnittsbeträge gebildet werden. Bei einer Verbesserung der Einkommensverhältnisse infolge der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erhöht sich die Leistungsfähigkeit ab dem Monat, in dem der

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Betriebsrentenanpassung – und die Finanzkrise als Ausrede

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich aktuell mit einer Betriebsrentenanpassung bei einer Bank zu befassen, die sich unter Hinweis auf die Auswirkungen der Finanzkrise auf ihre mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berief: Der Kläger war langjährig bei der D AG, einer Bank, beschäftigt. Er bezog von dieser seit dem 1.01.1998 eine Betriebsrente. Die Betriebsrente

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Betriebsrenten in der Bankenkrise

Bei der Anpassung der Betriebsrenten ist auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Versorgungsschuldners in Betracht zu ziehen. In diesem Zusammenhang hatte sich jetzt das Bundesarbeitsgericht mit den Auswirkungen der Finanzkrise auf die von einer Bank zugesagten Betriebsrenten zu befassen: Der Arbeitnehmer war langjährig bei der D AG, einer Bank, beschäftigt. Er

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Elternunterhalt – und das Einkommen des Schwiegersohns

Verbleibt dem unterhaltspflichtigen Kind, das über geringere Einkünfte als sein Ehegatte verfügt und dessen Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt auf der Grundlage eines individuellen Familienbedarfs zu ermitteln ist, von seinem Einkommen ein entsprechender Anteil des individuellen Familienbedarfs, bedarf es einer weiteren Absicherung in Höhe von 5 bis 7 % des

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Kindesunterhalt und die Darlehnsraten der Eltern

Vom barunterhaltspflichtigen Kindsvater allein aufgebrachte Darlehnsraten für aus der Ehezeit resultierende Schulden sind im Rahmen der Berechnung des Kindesunterhalts nicht in jedem Fall vom Einkommen des Kindesvaters abziehbar. Allerdings vereint der Bundesgerichtshof im vorliegenden Fall eine Obliegenheit des Kindesvaters zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz. Zwar trifft den Unterhaltsschuldner grundsätzlich eine solche

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Elternunterhalt – und die Rate für den Autokredit

Kreditraten für die Anschaffung eines Neuwagens können bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit des zum Elternunterhalt Verpflichteten regelmäßig nicht berücksichtigt werden, wenn die bestehende Unterhaltspflicht bei Eingehung der Verbindlichkeit bereits bekannt war. Zwar kommt Ansprüchen Unterhaltsberechtigter kein genereller Vorrang vor anderen Verbindlichkeiten des Unterhaltspflichtigen zu. Andererseits dürfen diese Verbindlichkeiten auch nicht

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Elternunterhalt – und der Lebensstandard des Unterhaltsverpflichteten

Beim Elternunterhalt sind im Hinblick auf den dem Unterhaltsverpflichteten zu belassenden Selbstbehalt die monatlichen Aufwendungen für ein Reitpferd unberücksichtigt zu lassen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der angemessene Eigenbedarf des Unterhaltspflichtigen aufgrund der konkreten Umstände und unter Berücksichtigung der besonderen Lebensverhältnisse, die bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt als einem

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Elternunterhalt und der Wohnvorteil

Der Wohnvorteil eines Unterhaltspflichtigen ist auch bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt dem Einkommen hinzuzurechnen und nicht lediglich im Rahmen der vom Selbstbehalt umfassten Wohnkosten zu berücksichtigen. Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen wird nicht nur durch seine Erwerbseinkünfte, sondern in gleicher Weise durch Vermögenserträge und sonstige wirtschaftliche Nutzungen bestimmt, die er aus

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Elternunterhalt – Leistungsfähigkeit – Familienbedarf

Die Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt ist auch dann auf der Grundlage eines individuellen Familienbedarfs zu ermitteln, wenn der Unterhaltspflichtige über geringere Einkünfte als sein Ehegatte verfügt. Die Leistungsfähigkeit des zum Elternunterhalt Verpflichteten kann aufgrund der vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 28.07.2010 vorgeschlagenen Berechnungsmethode wie folgt bemessen werden: Einkommen

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Grundsicherung und Leistungsfähigkeit beim Kindesunterhalt

Durch die sozialrechtliche Berücksichtigung titulierter Unterhaltspflichten bei einem Antrag des Unterhaltspflichtigen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhöht sich dessen unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit nicht. Nach § 1603 Abs. 1 BGB ist nicht unterhaltspflichtig, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

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Gesteigerte Unterhaltspflicht und reale Beschäftigungschance

Für die Feststellung, dass für einen Unterhaltsschuldner keine reale Beschäftigungschance bestehe, sind insbesondere im Bereich der gesteigerten Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB strenge Maßstäbe anzulegen. Dass der Unterhaltspflichtige aus dem Ausland stammt und über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, rechtfertigt allein noch nicht die Schlussfolgerung, dass für ihn keine

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Schreibmaschine

Die evtl. nicht kostendeckende Buslinie

Die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung beeinträchtigt öffentliche Verkehrsinteressen im Sinne von § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Bewerber um eine eigenwirtschaftliche Genehmigung diese Linie wegen fehlender Kostendeckung nicht dauerhaft betreiben kann. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 PBefG muss, wer

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Leistungsfähigkeit beim Kindesunterhalt

Geht der Kindern gegenüber gesteigert Unterhaltspflichtige einer vollen Erwerbstätigkeit nach, kann ihm daraus ein über den erzielten Verdienst hinausgehendes fiktives Einkommen nur dann zugerechnet werden, wenn er unterhalb seiner Qualifikation oder Fähigkeiten arbeitet. Es ist Sache des Unterhaltsgläubigers, dies dazulegen; erst bei ausreichender Darlegung liegt die Beweislast beim Unterhaltsschuldner. Bei

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Leistungsfähigkeit beim Elternunterhalt

Das – in Höhe von jeweils 5% des Bruttoeinkommens gebildete – Altersvorsorgevermögen bleibt im Rahmen des Elternunterhalts unangreifbar. Der Wert einer angemessenen selbst genutzten Immobilie bleibt bei der Bemessung des Altersvermögens eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen grundsätzlich unberücksichtigt, eine Verwertung ist dem zu Elternunterhalt Verpflichteten grundsätzlich nicht zuzumuten.

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Baby

Unterhaltspflichten bei Hartz IV – und die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit

Durch die sozialrechtliche Berücksichtigung titulierter Unterhaltspflichten bei einem Antrag des Unterhaltspflichtigen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhöht sich dessen unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit nicht. Nach § 1603 Abs. 1 BGB ist nicht unterhaltspflichtig, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

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Keine Verwendung für die Arbeitskraft

Endet nach dem Arbeitsvertrag das Arbeitsverhältnis durch den Entzug einer für die Erbringung der Arbeit vom Auftraggeber (hier: der US-Army) vorgeschriebenen Einsatzgenehmigung automatisch mit Ablauf der Kündigungsfrist und der Arbeitnehmer wird nach der vertraglichen Regelung bis dahin unter Anrechnung von Urlaub freigestellt, so trägt das Risiko der mangelnden Verwendung der

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Kindesunterhalt und Kindergeld

Auch bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners für den Ehegattenunterhalt ist, wie der Bundesgerichtshof aktuell entschieden hat, der Kindesunterhalt mit dem um das (anteilige) Kindergeld geminderten Zahlbetrag (nicht mit dem Tabellenbetrag) abzuziehen. Der BGH hat vor zwei Monaten in einem Urteil die Streitfrage, ob der das Einkommen des Unterhaltspflichtigen

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