Eine private Haftpflichtversicherung hat dann nicht zu leisten, wenn der Versicherungsfall mit Vorsatz herbeigeführt worden ist.
So hat das Landgericht Coburg in dem hier vorliegenden Fall entschieden und die Klage eines Versicherungsnehmers abgewiesen. Der Kläger hatte anlässlich einer „Himmelfahrts-Wanderung“ mit
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