Die Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle des Generalstaatsanwalts/der Generalstaatsanwältin in Berlin ist nicht zu beanstanden. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Im Juli 2017 hatte der Berliner Justizsenator entschieden, dass die bereits im November 2015 ausgeschriebene Stelle mit der Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers besetzt werden soll. Den gegen die beabsichtigte
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