Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Allianz Lebensversicherungs-AG zur Kürzung der Allianz Riesterrente ist unwirksam.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stattgegeben und es der Allianz Lebensversicherungs-AG untersagt, sich gegenüber Verbrauchern auf eine Klausel in Verträgen
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