Für den Eintritt einer Betriebsschließungsversicherung kommt es auf die Rechtsform und die Rechtmäßigkeit der Anordnung nicht an. Ein Außerhausverkauf, der lediglich ein vollkommen untergeordnetes Mitnahmegeschäft ist, stellt keine unternehmerische Alternative dar, auf die sich der Versicherungsnehmer verweisen lassen muss. Ist
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