Die Kosten einer neuen Behandlungsmethode

Durch den sogenannten „Nikolausbeschluss“ des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 ist die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass neue Behandlungsmethoden in der ambulanten Versorgung erst nach Anerkennung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) auf Kosten der Krankenkasse angewendet werden können, für die Fälle

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