Sind die Lichteinwirkungen eines beleuchteten Kirchturms auf eine benachbarte Wohnung lediglich unwesentlich, muss diese nicht abgeschaltet werden.
Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Klage einer Anwohnerin abgewiesen. Seit Dezember 2015 wird der Kirchturm der Stadtkirche Tauberbischofsheim ab Einsetzen
Artikel lesen
