Ein Kirchturm mit Beleuchtung

Sind die Lichteinwirkungen eines beleuchteten Kirchturms auf eine benachbarte Wohnung lediglich unwesentlich, muss diese nicht abgeschaltet werden.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Klage einer Anwohnerin abgewiesen. Seit Dezember 2015 wird der Kirchturm der Stadtkirche Tauberbischofsheim ab Einsetzen

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Die nächtliche Beleuchtung benachbarter Gebäude

Ein nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die nächtliche Beleuchtung benachbarter Gebäude besteht nicht, wenn die Lichtimmissionen die Benutzung des eigenen Grundstücks nur unwesentlich beeinträchtigen.

Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit können die „Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der Bund/Länder –

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