Zur Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht, also dem Bestreben, das Betriebsergebnis zu mehren und auf Dauer einen Totalgewinn zu erzielen, ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob das Unternehmen bei objektiver Betrachtung zur Erzielung eines solchen Totalgewinns (Gesamtergebnis des Betriebs in der Zeit zwischen Gründung und Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation) geeignet ist.
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