Ist für die Zustellung einer Postsendung eine bestimmte Lieferfrist vereinbart worden, hat die Post bei Überschreiten dieser Lieferfrist den daraus entstanden Schaden zu ersetzen. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall der Klägerin einen Schadensersatz in Höhe von ca. 18.000 Euro zugesprochen und gleichzeitig die
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