Eigentümerdaten aus dem Liegenschaftskataster

Eigentümerdaten aus dem Liegenschaftskataster dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin nur herausgegeben werden, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse nachgewiesen hat und die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist.

Anfang 2013 beantragte eine Grundstücksgesellschaft beim Bezirksamt Lichtenberg von Berlin die Übermittlung von

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Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

In mehreren Bundesländern erfolgt die entgeltliche Erteilung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster nicht mehr nur durch die Vermessungs- und Katasterbehörden, sondern entsprechend den rechtlichen und technischen Gegebenheiten auch durch Gemeinden und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. Die entgeltliche Erteilung von Auszügen aus

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