Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union zwei Fragen zur Auslegung der Europäischen Insolvenzverordung vorgelegt, welche die persönliche Haftung des Directors einer englischen Limited betreffen: Betrifft eine Klage vor einem deutschen Gericht, mit der ein Direktor einer private company limited by shares englischen oder walisischen Rechts, über deren Vermögen
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