Busse

Die geplante Buslinie – und der Schulverkehr

Die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung kann versagt werden, wenn der beantragte Verkehr den Anforderungen des einschlägigen Nahverkehrsplans zum Schulverkehr nicht entspricht.

Das hat aktuell das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Konkurrentenklage eines Busunternehmens entschieden, das mit einem anderen Busunternehmen um die Erteilung

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Die evtl. nicht kostendeckende Buslinie

Die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung beeinträchtigt öffentliche Verkehrsinteressen im Sinne von § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Bewerber um eine eigenwirtschaftliche Genehmigung diese Linie wegen fehlender Kostendeckung nicht dauerhaft betreiben kann.

Nach §

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