Mit der Frage, ob der Abwicklungsgewinn auch bei einer Zwischenveranlagung dem am Ende des Abwicklungszeitraums geltenden Steuersatz unterliegt, hatte sich aktuell das Finanzgericht Köln zu befassen. Konkret ging es um die Frage, ob während der Liquidation durchgeführte "Zwischenveranlagungen" bzw. nach Insolvenzeröffnung "Berechnungen" am Ende des Abwicklungszeitraums durch eine endgültige Veranlagung
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