Die Beschwerde eines Liquidators

Eine Beschwerde ist unzulässig, wenn der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung nicht beschwert ist, da sie nicht ihm gegenüber ergangen ist. Das ist der Fall bei einem Liquidator eines Unternehmens, der im eigenen Namen Beschwerde erhebt gegen eine Entscheidung, die

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Liquidation einer Publikums-GbR

Auch bei einer als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgestalteten Publikumsge-sellschaft hat die Auflösung der Gesellschaft grundsätzlich zur Folge, dass die einzelnen Gesellschaftern verliehene Einzelgeschäftsführungsbefugnis nach § 730 Abs. 2 Satz 2 BGB erlischt. Die Geschäftsführung und Vertretung steht von der Auflösung

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