Nach dem Landeshundegesetz NRW gehören Standard Bullterrier zu den gefährlichen Hunden. Sie unterscheiden sich von Miniatur Bullterriern in erster Linie anhand der Widerristhöhe und ergänzend anhand weiterer Kriterien.
Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Münster in den hier vorliegenden Fällen
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