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Pippi Langstrumpf im Penny-Markt

Auch mit einem neuen Foto in einem Werbeprospekt können alte Rechte an einer literarischen Figur verletzt werden. Wieso, das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs:

Die Beklagte betreibt Einzelhandelsmärkte. Um für ihre Karnevalskostüme zu werben, verwandte sie in Verkaufsprospekten im

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Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers

Aufwendungen eines Lehrers für Bücher und Zeitschriften können nach einer Entswcheidung des Bundesfinanzhofs als Werbungskosten abgezogen werden, wenn die Literatur unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dient und ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich verwendet wird.

In dem vom Bundesfinanzhof

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