Facebook – und seine Prüfpflichten

Ein Hostprovider (hier: Meta Platforms, Inc.) muss nach einem Hinweis auf einen rechtsverletzenden Post auf der Social-Media-Plattform Facebook auch ohne weitere Hinweise sinngleiche Inhalte sperren. Sinngleich sind etwa Beiträge mit identischem Text und Bild, aber abweichender Gestaltung (Auflösung, Größe/Zuschnitt, Verwendung von

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Facebook

Facebook – und die Löschung von Fake-News

Facebook darf Posts mit Fehlinformationen zur Wirksamkeit und Gefährlichkeit der Corona-Impfung löschen.

Die Nutzungsbedingungen berechtigten Facebook, Beiträge mit „Falschmeldungen“ u.a. in Form von „Fehlinformation zu Impfstoffen“ zu löschen. Voraussetzung ist, dass die Informationen nach Einschätzung sachverständiger Gesundheitsbehörden oder führender Gesundheitsorganisationen

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Hasskommentare auf Facebook

Das europäische Unionsrecht verwehrt es nicht, dass einem Hosting-Anbieter wie Facebook aufgegeben wird, mit einem zuvor für rechtswidrig erklärten Kommentar wortgleiche und unter bestimmten Umständen auch sinngleiche Kommentare zu entfernen. Das Unionsrecht verwehrt es auch nicht, dass eine solche Verfügung

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