Landesarbeitsgericht Köln

Nachtarbeitszuschläge, Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge – und die Klage auf Netto-Zahlung

Differenzen für Nachtarbeitszuschläge, Sonntagszuschläge und Feiertagszuschläge können als „Nettobetrag“ zugesprochen werden. Die Gerichte für Arbeitssachen können nicht mit Bindung für die Finanzämter und Steuerbehörden sowie gegenüber den Einzugsstellen (§ 28h SGB IV) festlegen, ob ein Betrag abgabenpflichtig ist oder nicht. Deshalb kann in eine Entscheidungsformel das Wort „netto“ ua. nur

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Bundesarbeitsgericht

Die Gehaltsklage des Arbeitnehmers – und der richtige Tarifvertrag

Hat sich die Arbeitgeberin lediglich auf die kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung anwendbaren Tarifverträge und andere Bestimmungen des Arbeitsvertrags berufen, sind Verfahrensgegenstand auch allein vertragliche Ansprüche, nicht hingegen auch Ansprüche aus normativ geltenden Tarifverträgen. Diese beiden Ansprüche – Ansprüche aus vertraglich vereinbarten Tarifverträgen und Ansprüche aus normativ geltenden Tarifverträgen – sind unterschiedlich ausgestaltet und

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Aufrechnung durch den Arbeitgeber

Gegen Bruttolohnforderungen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn die Höhe der Abzüge ist bekannt. Denn andernfalls wäre nicht klar, in welcher Höhe das Gericht über die Gegenforderung entschieden hat. Nach § 322 Absatz 2 ZPO ist „die Entscheidung, dass die Gegenforderung nicht besteht, bis

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