Bei nebenberuflich tätigen Fahrern in einer gemeinnützigen Einrichtung kann die Vergütungen nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei sein. So hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall entschieden und einen LohnsteuerHaftungsbescheid als rechtswidrig angesehen. Die Klägerin, eine von der Körperschaftsteuer befreite gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Bereich der Altenpflege,
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