Steuererklärung

Anrechnung einbehaltener und abgeführter Lohnsteuer – ohne sonstige Lohnzahlungen an den Arbeitnehmer

Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer grundsätzlich nur angerechnet, wenn sie auf tatsächlich -zu Recht oder zu Unrecht- bei der Veranlagung erfasste Einnahmen entfällt. Ein nach der Anrechnung der Lohnsteuer auf die Einkommensteuer entstehender Erstattungsanspruch steht in aller Regel auch dann dem Arbeitnehmer und nicht dem Arbeitgeber zu, wenn die Lohnsteuer

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Die nicht einbehaltene Lohnsteuer – und die Haftung des Arbeitnehmers

Bei der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer im Rahmen eines Einkommensteueränderungsbescheides besteht kein Ermessen des Finanzamtes. Es ist durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt, dass die Inanspruchnahme des Arbeitnehmers für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer durch einen Einkommensteueränderungsbescheid keine Ermessensentscheidung ist. Insoweit geht der Verweis auf

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Arbeitsvertrag mit Mutter- und Tochtergesellschaft

Zum lohnsteuerrechtlichen Arbeitgeberbegriff (§§ 38 ff. EStG) bei gleichartiger Tätigkeit im Rahmen zweier zivilrechtlich wirksamer Arbeitsverhältnisse desselben Arbeitnehmers mit zwei Arbeitgebern, von denen einer an dem anderen zu 40 % beteiligt ist, hatte sich jetzt das Finanzgericht Baden-Württemberg zu befassen. Dem Rechtsstreit zugrunde lag der Streit um die Pflicht zum

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Anfechtung der Lohnsteuer-Anmeldung durch Arbeitnehmer

Ein Arbeitnehmer kann die Lohnsteuer-Anmeldung des Arbeitgebers –soweit sie ihn betrifft– aus eigenem Recht anfechten. Nach dem Eintritt der formellen Bestandskraft der Lohnsteuer-Anmeldung kann der Arbeitnehmer eine Änderung der Anmeldung (§ 164 Abs. 2 AO) begehren. Wird eine Zahlung des Arbeitgebers zu Unrecht dem Lohnsteuerabzug unterworfen, weil die Besteuerung der

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