„Herausgabe ordnungsgemäß ausgefüllter Lohnsteuerbescheinigungen und Sozialversicherungsnachweise“ – und ihre Zwangsvollstreckung

Die zu vollstreckende Verpflichtung „Herausgabe ordnungsgemäß ausgefüllter Lohnsteuerbescheinigungen und Sozialversicherungsnachweise“ ist nicht auf eine nicht vertretbare Handlung iSv. § 888 Abs. 1 ZPO gerichtet, sondern lediglich auf eine Herausgabe der bezeichneten Papiere, die gemäß § 883 Abs. 1 ZPO durch den Gerichtsvollzieher zu vollstrecken ist. Die bloße Herausgabe von Arbeitspapieren

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die falsch übertragenen Lohnsteuerdaten

Das Finanzamt darf elektronisch falsch übertragene Lohnsteuerdaten nachträglich berichtigen. Die ungeprüfte Übernahme von der Höhe nach unzutreffendem Arbeitslohn, den der Arbeitgeber auf elektronischem Wege nach § 41b EStG an das für den Arbeitnehmer zuständige Finanzamt übersendet, ist nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Münster eine „offenbare Unrichtigkeit“ und berechtigt das

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen für 2010

Fehlerhaft ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2010 werden bei der Einkommensteuerveranlagung ”maschinell erkannt“, versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag. Im Regelfall werde daher keine Mehrbelastung entstehen. Das Problem betrifft freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer: Ende 2010/Anfang 2011 – und damit über ein Jahr nach Veröffentlichung des

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Änderung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung

Ein Anspruch auf Berichtigung des Inhalts der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung im Sinne des § 41b Abs. 1 Satz 2 EStG ist öffentlich-rechtlicher Natur, weshalb für dessen gerichtliche Geltendmachung der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht gegeben ist. Der vom Arbeitnehmer verfolgte Anspruch auf Korrektur der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2009 wegen

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Arbeitnehmerbeiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung 2010

Im Zusammenhang mit der Bescheinigung der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bei freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung versicherten Arbeitnehmern in der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b Absatz 1 Nummer 12 und 13 des Einkommensteuergesetzes – EStG -) gilt nach Ansicht Bundesfinanzministeriums Folgendes: Unter Nummer 25 und 26

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Lohnsteuerbescheinigungen 2011

Die Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, der Finanzverwaltung bis zum 28. Februar des Folgejahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln (§ 41b Absatz 1 Satz 2 EStG). Die Datenübermittlung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung authentifiziert vorzunehmen. Das für die Authentifizierung erforderliche Zertifikat muss vom Datenübermittler einmalig im ElsterOnline-Portal

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung

Ist nach einer Nettolohnvereinbarung streitig, in welcher Höhe Bruttoarbeitslohn in der Lohnsteuerbescheinigung hätte berücksichtigt werden müssen, ist der Finanzrechtsweg nicht gegeben. Nach der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung kann der Arbeitnehmer eine Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr verlangen. Ein unzutreffender Lohnsteuerabzug kann mit Einwendungen gegen die Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr rückgängig gemacht werden.

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