Der Arbeitnehmer kann gegen den an Arbeitgeber gerichteten Lohnsteuerhaftungsbescheid zulässigerweise Klage erheben. Der Arbeitnehmer kann Streitfall persönlich für die vom Arbeitgeber geforderten Lohnsteuerbeträge in Anspruch genommen werden, soweit sie auf ihn entfallen. Entsprechend steht ihm gegen den an den Arbeitgeber gerichteten Haftungsbescheid ein eigenes Anfechtungsrecht zu. Der Einspruch ist grundsätzlich
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