Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Lohnsteuerhaftungsbescheid – und seine Anfechtung durch den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer kann gegen den an Arbeitgeber gerichteten Lohnsteuerhaftungsbescheid zulässigerweise Klage erheben. Der Arbeitnehmer kann Streitfall persönlich für die vom Arbeitgeber geforderten Lohnsteuerbeträge in Anspruch genommen werden, soweit sie auf ihn entfallen. Entsprechend steht ihm gegen den an den Arbeitgeber gerichteten Haftungsbescheid ein eigenes Anfechtungsrecht zu. Der Einspruch ist grundsätzlich

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Taxi – und die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Schätzungsunsicherheiten gehen grundsätzlich zu Lasten des Steuerpflichtigen, der seine Aufzeichnungspflichten verletzt hat. Eine Schätzung der Umsatzerlöse muss sich deshalb nicht an dem unteren Rand einer Spannbreite orientieren. Dies gilt insbesondere, wenn die unteren Werte nicht plausibel sind. Allerdings kann die Schätzung hinterzogener Steuern nicht auf Wahrscheinlichkeitserwägungen, d. h. auf ein

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