Lohnsteuerbescheinigungen 2011

Die Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, der Finanzverwaltung bis zum 28. Februar des Folgejahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln (§ 41b Absatz 1 Satz 2 EStG). Die Datenübermittlung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung authentifiziert vorzunehmen. Das für

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Lohnsteuerkarte 2010

Die Meldebehörden der Gemeinden werden letztmals für das Kalenderjahr 2010 Lohnsteuerkarten ausstellen (§ 39e Absatz 9 Satz 2 EStG), ab 2011 wird das bisherige Lohnsteuerkartenverfahren durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Verfahren „ElsterLohn II“ abgelöst.

Für die damit letzte

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Karton ade

Die Karton-Lohnsteuerkarte soll im Jahr 2010 zum letzten Mal ausgestellt werden. Im Jahr 2011 sollen dann elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale („ElsterLohn II“) eingeführt werden, so jedenfalls die Planungen der Bundesregierung in ihrem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008.

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