Einzahlungen in einen „Rürup-Renten“-Vertrag – und die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte

Es ist für den Bundesfinanzhof verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass Altersvorsorgeaufwendungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG nicht als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden können. Die Lohnsteuererhebung ist ebenso wie die Erhebung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen ihrem Charakter nach lediglich eine Vorauszahlung auf die mit Ablauf

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Sozialplanabfindung – und die Berücksichtigung kinderbezogener Leistungen

Die Betriebsparteien können sich grundsätzlich bei der Berücksichtigung von kinderbezogenen Leistungen im Sozialplan auf die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte beziehen. Vereinfachungs- und Nachweisbarkeitsgründe rechtfertigen die Ungleichbehandlung von Mitarbeitern, deren Kinder nicht in der Lohnsteuerkarte eingetragen sind gegenüber solchen, deren Kinderzahl sich der Lohnsteuerkarte zum vereinbarten Stichtag entnehmen lässt. Die genannten

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Elektronischen Lohnsteuerkarte – eine unendliche Geschichte

Die Steuerabteilungsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben am Dienstag, den 29. November 2011 entschieden, dass sich der Starttermin des neuen Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) „aufgrund unerwarteter technischer Schwierigkeiten“ erneut verschiebt. Neuer Starttermin soll nun der 1. Januar 2013 sein. Wie geht’s weiter in 2012? Für

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Lohnsteuerbescheinigungen 2011

Die Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, der Finanzverwaltung bis zum 28. Februar des Folgejahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln (§ 41b Absatz 1 Satz 2 EStG). Die Datenübermittlung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung authentifiziert vorzunehmen. Das für die Authentifizierung erforderliche Zertifikat muss vom Datenübermittler einmalig im ElsterOnline-Portal

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Das Ende der Lohnsteuerkarte

Ungefähr um diese Zeit fanden Sie bisher jedes Jahr ihre neue Lohnsteuerkarte im Briefkasten. Doch dieses Jahr kommt keine neue mehr. Die Lohnsteuerkarte auf Papier wurde letztmalig für das Jahr 2010 hergestellt. Für das Jahr 2011 wird es daher keine neuen Lohnsteuerkarten in Papierform geben. Die bislang auf der Papierkarte

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Die letzte Lohnsteuerkarte

Die Städte und Gemeinden verschicken verschicken derzeit die Lohnsteuerkarten für 2010 an alle Arbeitnehmer. Haben Sie Ihre schon erhalten? Dann schauen Sie sie sich gut an, den es wird Ihre letzte sein. 2010 ist das letzte Jahr, in dem sie bzw. die Finanzverwaltung dem Arbeitgeber Ihre Lohnsteuermerkmal auf Papier mitteilen.

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Lohnsteuerkarte 2010

Die Meldebehörden der Gemeinden werden letztmals für das Kalenderjahr 2010 Lohnsteuerkarten ausstellen (§ 39e Absatz 9 Satz 2 EStG), ab 2011 wird das bisherige Lohnsteuerkartenverfahren durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Verfahren „ElsterLohn II“ abgelöst. Für die damit letzte Lohnsteuerkarte 2010 hat das Bundesfinanzministerium jetzt gemäß § 51 Absatz

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Karton ade

Die Karton-Lohnsteuerkarte soll im Jahr 2010 zum letzten Mal ausgestellt werden. Im Jahr 2011 sollen dann elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale („ElsterLohn II“) eingeführt werden, so jedenfalls die Planungen der Bundesregierung in ihrem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008.

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