Keine Betriebsveranstaltung nur für Führungskräfte

Eine nur Führungskräften eines Unternehmens vorbehaltene Abendveranstaltung stellt nach einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs mangels Offenheit des Teilnehmerkreises keine zur pauschalen Besteuerung des geldwerten Vorteils berechtigende Betriebsveranstaltung dar.

In dem jetzt vom BFH entschiedenen Streitfall führte eine international tätige

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