Sittenwidrige Arbeitsvergütung

Nach § 138 Abs. 2 BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, durch das sich jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit oder des Mangels an Urteilsvermögen eines anderen für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis

Artikel lesen

Der Verdienst einer „Toilettenfrau“

Kann eine „Toilettenfrau“ nicht nachweisen, dass ihre Betriebsabteilung überwiegend mit Reinigungsarbeiten beschäftigt worden ist, hat sie keinen Anspruch auf Zahlung des tariflichen Mindestlohns für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung.

So hat das Arbeitsgericht Hamburg in dem hier vorliegenden Fall einer

Artikel lesen

Mindestlohn für Briefdienstleistungen

Die „Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen“ (PostmindestlohnVO) ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts unwirksam.

In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Rechtsstreit streiten die Parteien über Entgeltansprüche des Klägers nach dem zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste e. V. (Arbeitgeberverband

Artikel lesen

Die subjektive Seite des Lohnwuchers

In subjektiver Hinsicht verlangt der Tatbestand des Lohnwuchers eine Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen. Der subjektive Tatbestand des wucherähnlichen Geschäfts erfordert eine verwerfliche Gesinnung des Arbeitgebers.

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Artikel lesen

Lohnwucher

Liegt ein auffälliges Missverhältnis im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB vor, weil der Wert der Arbeitsleistung den Wert der Gegenleistung um mehr als 50 %, aber weniger als 100 % übersteigt, bedarf es zur Annahme der Nichtigkeit der

Artikel lesen

Lohnwucher

Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht.

Nach § 138 Abs. 2

Artikel lesen

Lohnwucher

Nach § 138 Abs. 2 BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, durch das sich jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit oder des Mangels an Urteilsvermögen eines Anderen für eine Leistung Vermögensvorteile gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der

Artikel lesen

Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel

Lohn, der um mehr als 2/3 unter dem Tarifniveau liegt, ist, wie jetzt das Landesarbeitsgericht Hamm im Fall einer Textilhandelskette entschieden hat, sittenwidrig.

In den beiden vom Landesarbeitsgericht Hamm zu entscheidenden Verfahren haben die Klägerinnen das beklagte Einzelhandelsunternehmen auf eine

Artikel lesen