Mit der Pfändung eines Anspruchs eines Bremerhavener Hafenlotsen auf Zahlung anteiligen Lotsgeldes hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren notariellen Urkunde. Der Schuldner ist Hafenlotse der Hafengruppe B. und
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