Aus rechtsgerichteten und fremdenfeindlichen Aktivitäten bei Facebook kann auf eine luftverkehrsrechtliche Unzuverlässigkeit geschlossen werden.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt den Eilantrag eines Luftsicherheitsassistenten abgelehnt:
Der bei einer externen Firma beschäftigte Luftsicherheitsassistent war seit mehr als zehn Jahren
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