Inkassobüro – und die vollmachtlose Beantragung eines Mahnbescheides

Eine vorformulierte „Inkassovollmacht“ des Inhalts, dass das Inkassobüro berechtigt sei , Rechtsanwälte mit dem Betreiben gerichtlicher Verfahren zu beauftragen, enthält nicht die Vollmacht für das Inkassobüro, selbst im namen des Gläubigers ein Mahnverfahren einzuleiten. Die Kosten eines gleichwohl vom Inkassobüro selbst eingeleiteten Verfahrens sind dem Inkassobüro aufzuerlegen, wenn nicht der

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