Amtsgericht Mayen

Die Zustellung des Mahnbescheids – und die Verjährungshemmung

Die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren hemmt die Verjährung nur, wenn der Schuldner aufgrund der Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid erkennen kann, woraus der Gläubiger seinen Anspruch herleitet. Die im Mahnbescheid nicht hinreichende Individualisierung des Anspruchs kann nachgeholt werden. Die Nachholung der Individualisierung hemmt die Verjährung nach § 204 Abs.

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Kalender

Zahlung nach Zustellung eines Mahnbescheides

Wird die Forderung eines Klägers nach Zustellung eines Mahnbescheids erfüllt und das Verfahren nach Erhebung des Widerspruchs durch den Beklagten alsbald an das Prozessgericht abgegeben, kann der Kläger in dem Streitverfahren einen Antrag auf Feststellung, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, stellen. Das in der Erfüllung der Forderung

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Der Mahnbescheid und die Kosten

Wenn ein Unternehmen eine Forderung mithilfe eines Mahnbescheides geltend macht und nach Widerspruchseinlegung die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklären, können die Kosten des Rechtsstreits nicht immer der Klägerin auferlegt werden. Ist der Verfahrensausgang bei summarischer Prüfung offen, kann das zur Aufhebung der angefochtenen Kostenentscheidungen und zur Aufhebung der

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Verjährungshemmung durch Mahnbescheid – und die Individualisierung der Forderung

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hemmt die Zustellung eines Mahnbescheids, mit dem ein Teilbetrag aus mehreren Einzelforderungen geltend gemacht wird, die Verjährung nicht, wenn eine genaue Aufschlüsselung der Einzelforderungen unterblieben ist und die Individualisierung erst nach Ablauf der Verjährungsfrist im anschließenden Streitverfahren nachgeholt wird. Diese Rechtsprechung bezieht sich aber nur

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Inkassobüro – und die vollmachtlose Beantragung eines Mahnbescheides

Eine vorformulierte „Inkassovollmacht“ des Inhalts, dass das Inkassobüro berechtigt sei , Rechtsanwälte mit dem Betreiben gerichtlicher Verfahren zu beauftragen, enthält nicht die Vollmacht für das Inkassobüro, selbst im namen des Gläubigers ein Mahnverfahren einzuleiten. Die Kosten eines gleichwohl vom Inkassobüro selbst eingeleiteten Verfahrens sind dem Inkassobüro aufzuerlegen, wenn nicht der

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Amtsgericht

Verjährungshemmung per Mahnbescheid

Mangelt es dem Mahnantrag und dem Mahnbescheid an der nach § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO notwendigen Individualisierung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs, das heißt an der Bezeichnung des Anspruchs unter bestimmter Angabe der verlangten Leistung, tritt keine Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3, §

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Mahnbescheid – Verjährungshemmung und Rechtsmissbrauch in Anlageberatungsfällen

Die mit der Zustellung eines Mahnbescheids verbundene Hemmungswirkung erfasst den Streitgegenstand insgesamt und somit auch alle materiellrechtlichen Ansprüche, die zum Streitgegenstand gehören. Demgemäß erstreckt sich die Hemmungswirkung bei hinreichender Individualisierung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs im Mahnantrag auf alle im Rahmen der Anlageberatung unterlaufenen Beratungsfehler. Die § 688 Abs. 2

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Der Mahnbescheid zur Verjährungshemmung

Ein Gläubiger, der im Mahnverfahren bewusst falsche Angaben macht, kann sich nicht auf die Hemmung der Verjährung durch Zustellung des Mahnbescheids berufen. Dies gilt insbesondere für die (falsch) Angabe, dass der Mahnanspruch nicht von einer Gegenleistung abhänge. In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall erwarb der Kläger im Jahr 1992

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Fehlerhafte Anlageberatung – und die Verjährungshemmung durch Mahnbescheid

Der in einem Fall, der die Haftung wegen Prospektfehlern betraf, entschieden, dass es im Mahnverfahren zur erforderlichen Individualisierung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs nicht der Benennung der einzelnen Prospektfehler bedarf. Nichts anderes kann für Pflichtverletzungen durch fehlerhafte Angaben beziehungsweise eine unzureichende Aufklärung im Rahmen eines Beratungsgesprächs gelten. Fehlt es allerdings

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Courthouse

Verjährungsablauf am Sonntag – Mahnbescheid am Montag

Mit der Hemmung der Verjährung bei der Geltendmachung von Schadenersatz im Mahnverfahren hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen: Verjährungshemmung durch Verhandlungen Bei schwebenden Verhandlungen wirkt die Hemmung gemäß § 203 Satz 1 BGB grundsätzlich auf den Zeitpunkt zurück, in dem der Gläubiger seinen Anspruch gegenüber dem Schuldner geltend gemacht

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Aktenvermerk

Verjährung – und die Unterbrechungswirkung des Mahnbescheids

Die Unterbrechungswirkung eines Mahnbescheids bezieht sich immer nur auf die Gewährleistungsansprüche wegen des geltend gemachten bestimmten Mangels, nicht auch auf Gewährleistungsansprüche wegen anderer Mängel. Es ist deshalb notwendig, dass sich aus einem Mahnbescheid entnehmen lässt, wegen welcher Mängel ein Anspruch geltend gemacht wird. Werden mehrere Mängel geltend gemacht, muss deutlich

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Landgericht Bremen

Mehrere Rechnungsposten – einheitlicher Anspruch – Mahnbescheid

Wird ein einheitlicher Anspruch geltend gemacht, der sich aus mehreren Rechnungsposten zusammensetzt, bedarf es keiner Aufschlüsselung der Rechnungsposten im Mahnbescheid. Die entsprechend notwendige Substantiierung kann im Laufe des Rechtsstreits beim Übergang in das streitige Verfahren nachgeholt werden. Nur wenn der im Mahnbescheid geltend gemachte Betrag mehrere, nicht auf einem einheitlichen

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Schreibmaschine

Antragsvoraussetzungen für eine Europäischen Zahlungsbefehl

Das Europäische Unionsrecht regelt die Voraussetzungen, die ein Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls erfüllen muss, erschöpfend. Der Gläubiger muss dabei sämtliche bis zur Begleichung der Hauptforderung auflaufenden Zinsen verlangen können. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines

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Das Mahnschreiben an den anwaltlich vertretenen Schuldner

Besteht ein Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Mahnschreiben an eine Partei persönlich, für die sich ein Rechtsanwalt bestellt hat? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen. Seine Antwort wird einigen Anwälten freilich nicht gefallen: Eine Verpflichtung des Rechtsanwalts, eine unmittelbare Kontaktaufnahme zum anwaltlich vertretenen Kläger zu

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Gerichtsgebäude

Bezeichnung der Forderung im Mahnbescheid

Den in § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO aufgestellten Anforderungen an eine Individualisierung des im Mahnbescheid bezeichneten Anspruchs kann unter bestimmten Umständen auch dann genügt sein, wenn zwar eine im Mahnbescheid in Bezug genommene Anlage weder diesem beigefügt noch dem Schuldner zuvor zugänglich gemacht worden ist, jedoch die übrigen

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Bücherregal

Verjährung trotz Mahnbescheid

Wird der Anspruch im Mahnbescheid nicht hinreichend erkennbar individualisiert, hemmt der Mahnbescheid nicht die Verjährung. Ist eine Individualisierung erfolgt, muss erkennbar sein, wie sich der geforderte Betrag zusammensetzt. Die Beantragung des Mahnbescheides ist zwar gemäß § 204 BGB in Verbindung mit § 167 ZPO grundsätzlich in der Lage, die Verjährung

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Schreibfehler im Mahnbescheidsantrag

Die im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids enthaltene Falschangabe des Datums eines vorprozessualen Anspruchsschreibens, auf das der Antragsteller, ohne es dem Antrag beizufügen, zur Individualisierung seines Anspruchs Bezug nimmt, ist unschädlich, wenn für den Antragsgegner ohne weiteres ersichtlich ist, um welches Schreiben es sich handelt. Damit hemmt ein solcher Mahnbescheid

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