Die Mahnung ist die an den Schuldner gerichtete Aufforderung des Gläubigers, die geschuldete Leistung zu erbringen. Die in der Mahnung enthaltene Aufforderung zur Leistung muss bestimmt und eindeutig sein . Dies ist nicht der Fall, wenn nicht ersichtlich wird, welche konkrete Höhe als geschuldete Leistung geltend gemacht, sondern allein pauschal die Klaglosstellung
Lesen