Ein Verweisungsbeschluss wegen sachlicher Unzuständigkeit, der auf einer offenkundig aktenwidrigen Streitwerterfassung beruht, ist objektiv willkürlich und bindet daher nicht. In dem hier vom Obersten Bayerischen Landesgericht entschiedenen Fall erwirkte die Klägerin den Beklagten einen Mahnbescheid über eine Darlehensrückzahlungsforderung von 6.550,57 € sowie Schadensersatz aus Verletzung des Kreditvertrags in Höhe von 602,50 € zuzüglich Verfahrenskosten,
Lesen