Die Finanzverwaltung ist im Rahmen der Außenprüfung grundsätzlich berechtigt; vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern. Die Finanzverwaltung ist im Rahmen der Außenprüfung grundsätzlich berechtigt; vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern. Handels- und Geschäftsbriefe im Sinne von
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