Ein Kreuzfahrtunternehmen ist nicht berechtigt, den Reisevermittlervertrag mit dem Dienstleister einer Finanzgruppe zu kündigen, weil diese Rückvergütungen aus den von dem Kreuzfahrtunternehmen erhaltenen Provisionszahlungen, etwa über Gutscheine oder Bonuspunkte, an ihre Kunden gewährte.
Die hier klagende Tochtergesellschaft einer Bank bietet
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