Makler mit Steuerschulden

Die Ausübung eines Gewerbes kann untersagt oder eine Gewerbeerlaubnis wieder entzogen werden, wenn der Gewerbetreibende unzuverlässig ist. Einer der häufigsten Gründe, die zur Annahme der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit führen, ist das Bestehen von Schulden bei öffentlichen Kassen, in aller Regel also

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