Maklergemeinschaftsgeschäft

Bei einem Gemeinschaftsgeschäft zwischen Käufer- und Verkäufermakler können sowohl die Erbringung der Nachweistätigkeit (Durchführung der Erstbesichtigung) als auch der zur Begründung eines Maklervertrags erforderliche ausdrückliche Provisionshinweis vom anderen Makler (Verkäufermakler) erbracht werden, wenn der eine Makler (Käufermakler) mit hinreichender Deutlichkeit

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