Maklerkosten für den Grundstücksverkauf – und der Werbungskostenabzug

Wird ein vermietetes Grundstück u.a. dadurch finanziert, dass ein anderes Grundstück veräußert wird, so können die bei der Veräußerung des anderen Grundstücks angefallenen Maklerkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sein. Die Maklerkosten sind aufgrund des sachlichen Zusammenhangs mit der Finanzierung des vermieteten Objekts als Finanzierungskosten

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