Besteht zwischen Makler und Verkäufer eine Verflechtung, kann der Anspruch auf Maklerprovision entfallen.
In dem hier vom Landgericht Itzehoe entschiedenen Fall vermittelte ein Maklerbüro (eine GmbH) der Käuferin eine Immobilie in dem Gebiet Eiderstedt, die von der Verkäuferin noch bebaut
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