Die Treuepflicht des Maklers

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung steht der Makler zu seinem Auftraggeber in einem besonderen Treueverhältnis.

Daraus ergeben sich für ihn bestimmte Nebenpflichten bei der Erfüllung seiner Aufgabe. Diese folgen daraus, dass er Interessenvertreter seines Auftraggebers ist.

Eine sachgemäße Interessenwahrnehmung gebietet regelmäßig, den

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Gerichtsgebäude

Preisabweichungen zugunsten des Maklerkunden

bei Preisabweichungen zugunsten des Maklerkunden, also beim Erwerb zu für ihn günstigeren Bedingungen, besteht nicht in jedem Fall die wirtschaftliche Identität des beauftragten mit dem nachgewiesenen Maklergeschäft.

Der Bundesgerichtshof hat zur wirtschaftlichen Gleichwertigkeit des abgeschlossenen Vertrags im Verhältnis zu dem

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