Der professionelle Einsatz eines vollautomatischen Wanddruckers stellt kein zulassungspflichtiges Maler- und Lackiererhandwerk dar.
In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Eilverfahren stellt die antragstellende Herstellerin sog. Wanddrucker her, mit denen sich individuell vom Verwender programmierte Motive großflächig auf eine in
Artikel lesen





