Markenschutz

Die neuerliche Markenrechtsverletzung – und die Frage der Wiederholungsgefahr

Eine neue Markenrechtsverletzung trotz strafbewehrter Unterlassungserklärung begründet regelmäßig erneut die Wiederholungsgefahr, die grundsätzlich nur durch eine weitere Unterwerfungserklärung mit einer gegenüber der ersten erheblich höheren Strafbewehrung ausgeräumt werden kann. Einem Vertragsstrafeversprechen nach „Hamburger Brauch“ wohnt eine solche höhere Strafbewehrung bereits

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Die Rechte am Adler

Bei dem Adler-Symbol des Deutschen Fußballbundes DFB kann es sich natürlich nicht um eine Nachahmung eines bundesdeutschen Hoheitszeichens handeln, denn dann hätte das Bundespatent- und Markenamt die Marke bereits aus diesem Grunde nicht eintragen dürfen. Verwendet eine deutschen Einzelhandelskette für

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