Ein kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand bleibt erfolglos, wenn sich bei Würdigung des gesamten Verhaltens der Lizenznutzerin ergibt, dass sie kein ernsthaftes Interesse an einer Lizenz zeigte.
Mit dieser Begründung hat aktuell der Bundesgerichtshof der Klage einer Patentinhaberin wegen Patentverletzung stattgegeben. Diese ist
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