Hausverbot nach beendetem Arbeitsverhältnis

Grundsätzlich ist ein Arbeitgeber frei in seiner Entscheidung, sein Hausrecht gegenüber einem früheren Arbeitnehmer durch Ausspruch eines Hausverbots auszuüben, ohne dass dies einer Rechtfertigung bedürfte. Das zwischenzeitlich beendete Arbeitsverhältnis schränkt die verfassungsrechtlich verankerte Befugnis des Eigentümers/Besitzers nicht ein, mit der

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