Insolvenzrechtliche Forderungs-Rangfolge – und der Eintritt der Neumasseunzulänglichkeit

Der Eintritt der Neumasseunzulänglichkeit führt nicht zu einer Änderung der Rangordnung des § 209 Abs. 1 InsO. Die Parteien streiten über den insolvenzrechtlichen Rang von Annahmeverzugsansprüchen. Der beklagte Insolvenzverwalter hat sich im Lauf des Insolvenzverfahrens nach erfolgter Anzeige der drohenden Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO im Zeitpunkt der

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Kalender

Masseunzulänglichkeit – und die Versagung der Restschuldbefreiung

Ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung kann bei angezeigter Masseunzulänglichkeit bis zur Einstellung des Insolvenzverfahrens gestellt werden, auch wenn eine abschließende Gläubigerversammlung durchgeführt worden ist. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Fall, auf den die Vorschriften der Insolvenzordnung in der seit dem 1.07.2014 geltenden Fassung Anwendung finden (vgl. Art. 103h

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Insolvenz

Die Insolvenz der Arbeitgeberin – und die geldwerten Urlaubsansprüche als Masseverbindlichkeit

Nimmt der starke vorläufige Insolvenzverwalter oder der Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit die Arbeitsleistung in Anspruch, sind die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Urlaubsvergütung und auf Abgeltung des Urlaubs uneingeschränkt als Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 2 Satz 2 InsO) bzw. als Neumasseverbindlichkeiten (§ 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO) zu berichtigen,

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Aufrechnung nach Rückkehr von der Masseunzulänglichkeit ins reguläre Insolvenzverfahren

Nach Rückkehr ins reguläre Insolvenzverfahren sind die während der Masseunzulänglichkeit geltenden Aufrechnungsverbote nicht mehr anzuwenden. Nach Anzeige der wiedererlangten Zulänglichkeit der Masse durch den Insolvenzverwalter konnte das Finanzamt in dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall daher gemäß § 226 Abs. 1 AO i.V.m. § 389 BGB mit den während der

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Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit – und die Restschuldbefreiung

Masseverbindlichkeiten werden von einer Restschuldbefreiung nicht erfasst. Steuerschulden, die als Masseverbindlichkeiten entstanden sind, können nach Abschluss des Insolvenzverfahrens mit Erstattungsansprüchen des ehemaligen Insolvenzschuldners verrechnet werden. Der Verrechnung stehen eine dem Insolvenzverfahren immanente sog. Haftungsbeschränkung bzw. eine Einrede der beschränkten Haftung des Insolvenzschuldners nicht entgegen. Ist Einkommensteuer im Insolvenzverfahren als Masseverbindlichkeit

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Unwirksame Kündigung in der Insolvenz – und die Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit

Kündigt der Insolvenzverwalter in einer masseunzulänglichen Insolvenz das Arbeitsverhältnis rechtzeitig, dh. spätestens zum erstmöglichen Termin nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit, gelten Annahmeverzugsansprüche, die im Fall der Unwirksamkeit der Kündigung für die Zeit nach diesem Termin entstehen, gemäß § 209 Abs. 1 Nr. 2, § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO

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Arbeitsrechtliche Sonderzahlungen – und die Masseunzulänglichkeit

Alle arbeitsrechtlichen Sonderzahlungen, dh. nicht nur solche mit reinem Entgeltcharakter, sondern auch solche zur reinen Belohnung von Betriebstreue oder mit „Mischcharakter“, unterliegen nach angezeigter Masseunzulänglichkeit § 209 InsO. Nur der auf die Zeit der Arbeitsleistung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit entfallende anteilige Anspruch ist als Neumasseverbindlichkeit iSv. § 209 Abs. 1

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Steuerfestsetzung trotz Masseunzulänglichkeit

Soweit eine (Einkommen-)Steuerschuld eine Masseverbindlichkeit darstellt, ist es für das Festsetzungsverfahren unerheblich, dass der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit nach § 210 InsO angezeigt hat. Hierin liegt allein ein Vollstreckungsverbot, welches nach § 251 Abs. 2 AO die Befugnisse des Finanzamtes einschränkt, den Verwaltungsakt -hier einen Steuerbescheid- zu vollstrecken. Dennoch ist dieser Einkommensteuerbescheid

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Die Fehlüberweisung des Drittschuldner – und die Vergütung des Insolvenzverwalters

Fehlüberweisungen auf ein Insolvenzsonderkonto erhöhen die Berechnungsgrundlage für die Kosten des Insolvenzverfahrens. Das Landgericht Bochum hat gemeint, rechtsgrundlose Zahlungen an die Insolvenzmasse seien als ungerechtfertigte Bereicherung nicht vergütungsrelevant. Dies gelte auch dann, wenn die geleistete Zahlung aufgrund eingetretener Masseunzulänglichkeit nicht zurückgeführt werden müsse. Der Wert der Masse, aus dem sich

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Bundesfinanzhof

Gerichtskostenansatz bei Masseunzulänglichkeit

Die nach klageabweisenden Urteil gegenüber der Kostenschuldnerin geltend gemachten Gerichtskosten sind sog. Altmasseverbindlichkeiten i.S. des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO, für die nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 208 InsO) das Vollstreckungsverbot des § 210 InsO gilt. Zum einen handelt es sich um eine Masseverbindlichkeit i.S. des § 55

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Insolvenzspezifisches Freistellungsrecht

Dem Insolvenzverwalter steht nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit ein insolvenzspezifisches Freistellungsrecht eines Arbeitnehmers zu, für den der Beschäftigungsbedarf entfallen ist. Dieses Freistellungsrecht besteht dabei nur, wenn und soweit der Insolvenzverwalter gleichzeitig alles tut, um das Arbeitsverhältnis des freigestellten Arbeitnehmers zu beenden, und wenn er unverzüglich die Kündigung des Arbeitnehmers zum frühestmöglichen

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Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters und das zukünftige Arbeitslosengeld der Arbeitnehmer

Es besteht keine insolvenzspezifische Pflicht des Insolvenzverwalters, Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt von der Arbeitspflicht freizustellen, um den Bezug von Arbeitslosengeld zu ermöglichen. InhaltsübersichtHaftung des Insolvenzverwalters gegenüber Massegläubigern aus § 61 InsOHaftung des Insolvenzverwalters aus § 60 Abs. 1 InsOVertragliche Haftung des InsolvenzverwaltersInsolvenzverwalterhaftung aus Verschulden bei Vertragsschluss (Sachwalterhaftung)Deliktische Haftung des

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Masseunzulänglichkeit und die Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung

Hat sich ein Dritter für den Fall (partieller) Masseunzulänglichkeit gegenüber der Masse verpflichtet, für die Kosten des Insolvenzverfahrens (anteilig) einzustehen, ist er hinsichtlich der Festsetzung der Vergütung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters beschwerdebefugt. Der Dritte ist in diesem Fall schon im Hinblick auf seine Verpflichtungen aus der Fortführungsvereinbarung in analoger Anwendung des

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Geldscheine

Masseunzulänglichkeit und nachfolgende Wohngeldansprüche

Den Insolvenzverwalter trifft keine insolvenzspezifische Pflicht, Masseunzulänglichkeit zu dem Zweck rechtzeitig anzuzeigen, dass nachfolgende Wohngeldansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Neumasseschuld bevorzugt zu befriedigen sind. Eine Verletzung insolvenzspezifischer Pflichten (§ 60 Abs. 1 Satz 1 InsO) aufgrund der verspäteten Anzeige der Masseunzulänglichkeit, durch die der Massegläubiger nicht in den Genuss der Rangklasse

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Masseunzulänglichkeit und die Haftung des Insolvenzverwalters

Veräußert der Insolvenzverwalter nach eingetretener Masseunzulänglichkeit Massegegenstände, gehört die dabei anfallende Umsatzsteuer nicht zu den vorrangig zu berichtigenden Kosten des Insolvenzverfahrens. Führt der Insolvenzverwalter unter Verletzung des gesetzlichen Vorrangs der Verfahrenskosten Umsatzsteuer an das Finanzamt ab, ist sein bei Stundung der Verfahrenskosten bestehender Anspruch auf Vergütung gegen die Staatskasse entsprechend

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Sozialplan und Masseunzulänglichkeit

Eine Leistungsklage gegen den Insolvenzverwalter auf Zahlung der Abfindung aus einem nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit abgeschlossenen Sozialplan ist unzulässig, entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht. § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO hat für Sozialplanansprüche keine Bedeutung. Der Kläger war Arbeitnehmer der Autohaus G. GmbH, über deren Vermögen am 1. Februar 2007

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Verfahrenskosten bei Masseunzulänglichkeit

In einem Insolvenzverfahren hat bei eingetretener Masseunzulänglichkeit die Berichtigung der Kosten des Insolvenzverfahrens absoluten Vorrang, auch wenn der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit nicht anzeigt. Dasselbe gilt bei Einstellungsreife mangels Masse, wenn eine Einstellung wegen der Stundung der Verfahrenskosten unterbleibt; die Kosten des Insolvenzverfahrens sind auch in diesem Fall nicht von der

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Keine Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter bei Masseunzulänglichkeit

Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung eines Anfechtungsanspruchs, der nicht dazu geeignet ist, eine bereits eingetretene Massekostenarmut zu beheben, kann in der Regel nicht gewährt werden. Der Insolvenzverwalter hat, so der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung, schon deshalb keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, weil die Durchsetzung eines Anfechtungsanspruchs, die nicht dazu geeignet ist, eine

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Anfechtung einer Arbeitgeberzahlung

Für die Anfechtungsklage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners ist der ordentliche Rechtsweg auch dann gegeben, wenn die Anfechtung eine vom Schuldner geleistete Vergütung betrifft. Dieser Auffassung ist jedenfalls der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung. Da allerdings das Bundesarbeitsgericht diese Frage bereits früher in entgegenstehender Weise beantwortet und die

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Fehlüberweisung an den Insolvenzverwalter

Zahlungen, die auf einem von einem Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter oder Treuhänder eingerichtetes Anderkonto eingehen, fallen weder in das Schuldnervermögen noch in die Masse, sondern stehen ausschließlich dem Anwalt zu. Der Insolvenzinhaber oder Treuhänder ist Vollrechtsinhaberin des von ihr eingerichteten Anderkontos geworden. Anderkonten sind offene Vollrechtstreuhandkonten, aus denen ausschließlich der das

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Aufrechnungsverbot im massearmen Insolvenzverfahren

Im massearmen Insolvenzverfahren können Neuforderungen, die erst nach Feststellung der Masseunzulänglichkeit begründet worden sind, nicht zur Aufrechnung gestellt werden. Auch eine Aufrechnung gegen einen Vorsteuervergütungsanspruch, der sich aus anteiliger Verwaltervergütung für den Zeitraum bis zur Feststellung der Masseunzulänglichkeit ergibt, ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht zulässig, wenn eine entsprechende Teilvergütung

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