Geldscheine

Verwertung sicherungsübereigneten beweglichen Betriebsvermögens – durch den absonderungsberechtigten Gläubiger

berlässt der Insolvenzverwalter gemäß § 170 Abs. 2 InsO dem absonderungsberechtigten Gläubiger die der Masse zugehörigen sicherungsübereigneten beweglichen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens zur Verwertung und entsteht nachfolgend durch deren Verkauf -infolge Aufdeckung von stillen Reserven- ein einkommensteuerpflichtiger Gewinn, ist die darauf

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Die Urlaubsabgeltung als Masseverbindlichkeit

Nimmt ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Arbeitgebers die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch in Anspruch, hat er einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung in voller Höhe als Masseverbindlichkeit zu

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Zahlungen von Drittschuldnern an den Insolvenzschuldner

Werden nach Bestellung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters auf einem Bankkonto des Insolvenzschuldners Entgeltzahlungen gutgeschrieben, ist die dabei entstehende Umsatzsteuer jedenfalls dann keine Masseverbindlichkeit, wenn das Insolvenzgericht Drittschuldnern nicht verboten hat, an den Insolvenzschuldner zu zahlen.

Dies hat das Hessische Finanzgericht

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Erbschaftsteuer als Masseverbindlichkeit

Die Erbschaftsteuer auf Erwerbe des Insolvenzschuldners nach Insolvenzeröffnung ist Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 InsO und als solche gegen den Insolvenzverwalter festzusetzen.

Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können gegen den Insolvenzverwalter nur festgesetzt werden, wenn

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Einkommensteuerschulden – Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit

Die Zuordnung der aus Gewinnanteilen an einer Mitunternehmerschaft resultierenden Einkommensteuerschuld zu den insolvenzrechtlichen Forderungskategorien (Insolvenzforderung, Masseverbindlichkeit, insolvenzfreies Vermögen) betrifft die Einkommensteuerfestsetzung; hierüber ist deshalb nicht im Gewinnfeststellungsverfahren zu entscheiden.

Insoweit ist unerheblich, ob der Insolvenzverwalter die dem Insolvenzschuldner zugerechneten Gewinnanteile

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Die Fehlüberweisung des Drittschuldner – und die Vergütung des Insolvenzverwalters

Fehlüberweisungen auf ein Insolvenzsonderkonto erhöhen die Berechnungsgrundlage für die Kosten des Insolvenzverfahrens.

Das Landgericht Bochum hat gemeint, rechtsgrundlose Zahlungen an die Insolvenzmasse seien als ungerechtfertigte Bereicherung nicht vergütungsrelevant. Dies gelte auch dann, wenn die geleistete Zahlung aufgrund eingetretener Masseunzulänglichkeit nicht

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Bundesfinanzhof

Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit

Nach § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO gelten nach der Eröffnung des Verfahrens auch solche Verbindlichkeiten als Masseverbindlichkeiten, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter begründet worden sind, auf den die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners übergegangen ist.

Die Rechtsstellung

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Die Gewinnanteile des Insolvenzschuldners

Die Gewinne von Personengesellschaften, an denen der Insolvenzschuldner beteiligt war, haben unabhängig vom Zufluss zur Masse zur Folge, dass die hinsichtlich seiner Gewinnanteile festzusetzenden Einkommensteuern Masseverbindlichkeiten sind.

Sonstige Masseverbindlichkeiten im Sinne des hier allein anzuwendenden § 55 Abs. 1 Nr.

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EiEinkommensteuer als Masseverbindlichkeit

Die Einkommensteuerschuld, die aus der Verwertung der zur Insolvenzmasse (und zum Betriebsvermögen) gehörenden Wirtschaftsgüter resultiert, ist als sonstige Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu qualifizieren. Diese Einkommensteuerschuld ist – entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs

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Arbeitslohn als Neumasseverbindlichkeit

Vergütungsansprüche sind nicht als Neumasseverbindlichkeit zu berichtigen, wenn der Insolvenzverwalter einen Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung heranziehen möchte, dieser jedoch von einem Zurückbehaltungsrecht wegen rückständiger Vergütungsansprüche Gebrauch macht.

Nach § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO gelten die auf einem Dauerschuldverhältnis beruhenden

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Unternehmerische Tätigkeit des Insolvenzschuldners

Nutzt der Insolvenzschuldner unberechtigt einen zur Masse gehörenden Gegenstand für seine nach Insolvenzeröffnung aufgenommene Erwerbstätigkeit, ist die durch sonstige Leistungen des Insolvenzschuldners begründete Umsatzsteuer jedenfalls dann keine Masseverbindlichkeit, wenn die Umsätze im Wesentlichen auf dem Einsatz seiner persönlichen Arbeitskraft und

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Beendigung einer Organschaft bei Insolvenz

Insolvenzforderungen sind nach § 251 Abs. 3 AO während eines Insolvenzverfahrens nicht durch Steuerbescheid festzusetzen, sondern durch Verwaltungsakt festzustellen. Masseforderungen können nicht zur Tabelle angemeldet und durch Feststellungsbescheid festgestellt werden, sondern sie müssen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegenüber dem Insolvenzverwalter

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