Kalender

Das Honorar des Wirtschaftsprüfers – für die Abschlussprüfung vor und nach der Insolvenzeröffnung

Hat ein Gläubiger seine Leistung teils vor und teils nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht, ist er mit dem der vorinsolvenzlichen Leistung entsprechenden Teil seines Anspruchs auf die Gegenleistung Insolvenzgläubiger und im Übrigen Massegläubiger, wenn sich die vor und nach Eröffnung erbrachten Leistungen objektiv bewerten und voneinander abgrenzen lassen. Das

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Die Urlaubsabgeltung als Masseverbindlichkeit

Nimmt ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Arbeitgebers die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch in Anspruch, hat er einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung in voller Höhe als Masseverbindlichkeit zu berichtigen. Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder

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Agenda

Die Miete im Monat der Insolvenzeröffnung

Bei einem Mietvertrag über einen unbeweglichen Gegenstand ist in der Insolvenz des Mieters die Mietforderung für den Monat, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet wird, in dem Umfang Masseverbindlichkeit, der dem ab der Verfahrenseröffnung verbleibenden Teil des Monats entspricht. In der Insolvenz des Mieters besteht ein Mietverhältnis über unbewegliche Gegenstände gemäß

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Insolvenz

Die Insolvenz der Arbeitgeberin – und die geldwerten Urlaubsansprüche als Masseverbindlichkeit

Nimmt der starke vorläufige Insolvenzverwalter oder der Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit die Arbeitsleistung in Anspruch, sind die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Urlaubsvergütung und auf Abgeltung des Urlaubs uneingeschränkt als Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 2 Satz 2 InsO) bzw. als Neumasseverbindlichkeiten (§ 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO) zu berichtigen,

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Urlaubsabgeltung – und ihre insolvenzrechtliche Einordnung

Die Urlaubsabgeltung ist eine (Neu-)Masseverbindlichkeit, wenn der Arbeitnehmer vom (starken vorläufigen) Insolvenzverwalter bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Arbeitsleistung herangezogen worden ist. Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts will nunmehr die Auffassung vertreten, dass eine quotale Berichtigung dieser Verbindlichkeit der Systematik der Insolvenzordnung widerspricht. Er sieht sich an einer entsprechenden Entscheidung

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Einkünfte des Insolvenzschuldners aus einer (treuhänderischen) Beteiligung an einer Personengesellschaft

Im Falle der Beteiligung des Insolvenzschuldners an einer Personengesellschaft ist es zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ausreichend, wenn die Beteiligung im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehörte und die Einkünfte hieraus nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erzielt wurden. Diese Rechtsgrundsätze gelten im Falle einer treuhänderisch gehaltenen Beteiligung des Insolvenzschuldners an

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Zahlungen von Drittschuldnern an den Insolvenzschuldner

Werden nach Bestellung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters auf einem Bankkonto des Insolvenzschuldners Entgeltzahlungen gutgeschrieben, ist die dabei entstehende Umsatzsteuer jedenfalls dann keine Masseverbindlichkeit, wenn das Insolvenzgericht Drittschuldnern nicht verboten hat, an den Insolvenzschuldner zu zahlen. Dies hat das Hessische Finanzgericht auf die Klage eines Insolvenzverwalter entschieden, der mit dem Finanzamt

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Geld

Die in der Insolvenz fortgesetzte Tätigkeit des Schuldners – und die Umsatzsteuer

Ist bei einer Tätigkeit ohne Wissen und Billigung des Insolvenzverwalters unklar, ob es sich umsatzsteuerrechtlich um eine solche des Insolvenzschuldners handelt, entsteht keine Masseverbindlichkeit. Masseverbindlichkeiten sind nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO die Verbindlichkeiten, die durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und

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Vom Insolvenzverwalter nicht erfüllte Masseverbindlichkeiten – und die steuerliche Nachhaftung trotz Restschuldbefreiung

Der Insolvenzschuldner erzielt die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn der Insolvenzverwalter die vom Schuldner als Vermieter begründeten Mietverträge erfüllt. Das Finanzamt darf (und muss) daher nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens Steueransprüche, bei denen es sich insolvenzrechtlich um vom Insolvenzverwalter nicht bezahlte Masseschulden handelt, gegen den Steuerpflichtigen persönlich festsetzen. Die Finanzbehörden

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Unwirksame Kündigung in der Insolvenz – und die Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit

Kündigt der Insolvenzverwalter in einer masseunzulänglichen Insolvenz das Arbeitsverhältnis rechtzeitig, dh. spätestens zum erstmöglichen Termin nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit, gelten Annahmeverzugsansprüche, die im Fall der Unwirksamkeit der Kündigung für die Zeit nach diesem Termin entstehen, gemäß § 209 Abs. 1 Nr. 2, § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO

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Erbschaftsteuer als Masseverbindlichkeit

Die Erbschaftsteuer auf Erwerbe des Insolvenzschuldners nach Insolvenzeröffnung ist Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 InsO und als solche gegen den Insolvenzverwalter festzusetzen. Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können gegen den Insolvenzverwalter nur festgesetzt werden, wenn sie Masseverbindlichkeiten und keine Insolvenzforderungen sind. Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

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Einkommensteuerfestsetzung trotz Insolvenzeröffnung

Das Feststellungsverfahren und nachfolgend das Einkommensteuerfestsetzungsverfahren werden nicht analog § 240 ZPO unterbrochen, sofern es sich bei der Einkommensteuer auf den Gewinnanteil nicht um eine Insolvenzforderung handelt. Bei einer Masseforderung muss dagegen weder das Klageverfahren nach § 74 FGO ausgesetz werden noch hat die Insolvenzeröffnung zu einer partiellen Unterbrechung des

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Beteiligung an einer Personengesellschaft – und die Einkommensteuer als Masseschuld

Die Einkommensteuerschulden, die aus der Verwaltung eines zur Masse gehörenden Gesellschaftsanteils entstehen, der entweder nach der Insolvenzeröffnung fortgeführt oder durch den Insolvenzverwalter neu begründet und nicht vom Insolvenzverwalter freigegeben worden ist, stellen Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 InsO) dar. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Steueransprüche,

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Einkommensteuerschulden – Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit

Die Zuordnung der aus Gewinnanteilen an einer Mitunternehmerschaft resultierenden Einkommensteuerschuld zu den insolvenzrechtlichen Forderungskategorien (Insolvenzforderung, Masseverbindlichkeit, insolvenzfreies Vermögen) betrifft die Einkommensteuerfestsetzung; hierüber ist deshalb nicht im Gewinnfeststellungsverfahren zu entscheiden. Insoweit ist unerheblich, ob der Insolvenzverwalter die dem Insolvenzschuldner zugerechneten Gewinnanteile zur Masse ziehen konnte. Im Einklang mit der Rechtsprechung des

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Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit

Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO werden Steuern, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, von der Finanzbehörde durch Steuerbescheid festgesetzt. Insolvenzgläubiger können dagegen nach § 87 InsO ihre Forderungen nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgen. Sie haben ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden (§ 174 Abs. 1

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Zweifache Berichtigung der Umsatzsteuer – bei und nach der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Der Bundesfinanzhof hält – trotz Kritik aus der Rechtsprechung an seiner Rechtsprechung zur (zweifachen) Berichtigung der Umsatzsteuer bei und nach der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters fest: Die Entgelte für die von der insolventen GmbH vor der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt und mit Recht zum Forderungseinzug erbrachten steuerpflichtigen

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Die Fehlüberweisung des Drittschuldner – und die Vergütung des Insolvenzverwalters

Fehlüberweisungen auf ein Insolvenzsonderkonto erhöhen die Berechnungsgrundlage für die Kosten des Insolvenzverfahrens. Das Landgericht Bochum hat gemeint, rechtsgrundlose Zahlungen an die Insolvenzmasse seien als ungerechtfertigte Bereicherung nicht vergütungsrelevant. Dies gelte auch dann, wenn die geleistete Zahlung aufgrund eingetretener Masseunzulänglichkeit nicht zurückgeführt werden müsse. Der Wert der Masse, aus dem sich

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Oberlandesgericht München

Schutzschirmverfahren – und die Gehälter als Masseverbindlichkeit

Hat das Insolvenzgericht im Schutzschirmverfahren nach § 270b Abs. 3 InsO allgemein angeordnet, dass der Schuldner Masseverbindlichkeiten begründet, hat dieser kein Wahlrecht. Die Begründung von Masseverbindlichkeiten richtet sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften, die für den starken vorläufigen Insolvenzverwalter gelten. Nimmt der allgemein nach § 270b Abs. 3 InsO ermächtigte

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Der starke vorläufige Insolvenzverwalter – und die zweifache Berichtigung der Umsatzsteuer

Bestellt das Insolvenzgericht einen sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalter, ist der Steuerbetrag für die steuerpflichtigen Leistungen, die der Unternehmer bis zur Verwalterbestellung erbracht hat, nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG wegen Uneinbringlichkeit zu berichtigen (erste Berichtigung). Eine nachfolgende Vereinnahmung des Entgelts durch den sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalter

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Oberlandesgericht München

Masseverbindlichkeiten im Insolvenzeröffnungsverfahren zur Vorbereitung einer Sanierung

Im Eröffnungsverfahren zur Vorbereitung einer Sanierung kann der Schuldner nur dann Masseverbindlichkeiten begründen, wenn ihn das Insolvenzgericht auf seinen Antrag dazu ermächtigt hat. Die in der Rechtsprechung und im Schrifttum umstrittene Frage, ob der Schuldner Masseverbindlichkeiten begründet, wenn im Eröffnungsverfahren ein vorläufiger Sachwalter bestellt ist und der Schuldner keinen Antrag

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Bundesfinanzhof

Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit

Nach § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO gelten nach der Eröffnung des Verfahrens auch solche Verbindlichkeiten als Masseverbindlichkeiten, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter begründet worden sind, auf den die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners übergegangen ist. Die Rechtsstellung dieses „starken“ vorläufigen Insolvenzverwalters unterscheidet sich deutlich von der des

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Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistete Zahlungen an das Finanzamt

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das Finanzamt entrichtete Beträge, die nicht aus freigegebenen Vermögen stammen, können gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG nur auf Steuerschulden angerechnet werden, die zu den Masseverbindlichkeiten gehören. In Höhe eines nach Anrechnung der Zahlungen auf nachinsolvenzlich begründete Steuerschulden verbliebenen Überschusses entsteht ein Erstattungsanspruch

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Die irrtümliche Rückbuchung einer schon genehmigten Lastschrift

Zahlt die Bank des Schuldners nach der irrtümlichen Rückbuchung einer schon genehmigten Lastschrift den Lastschriftbetrag vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den zum Einzug von Forderungen ermächtigten, mitbestimmenden vorläufigen Insolvenzverwalter aus, gilt ihr bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung nach der Verfahrenseröffnung nicht als Masseverbindlichkeit. Auszahlung an den vorläufigen Insolvenzverwalter Der Umstand,

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Die Gewinnanteile des Insolvenzschuldners

Die Gewinne von Personengesellschaften, an denen der Insolvenzschuldner beteiligt war, haben unabhängig vom Zufluss zur Masse zur Folge, dass die hinsichtlich seiner Gewinnanteile festzusetzenden Einkommensteuern Masseverbindlichkeiten sind. Sonstige Masseverbindlichkeiten im Sinne des hier allein anzuwendenden § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO sind u.a. Verbindlichkeiten, die durch Handlungen des Insolvenzverwalters

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Oberlandesgericht München

Die Aufrechnung einer Masseforderung gegen eine Insolvenzforderung

Der Insolvenzverwalter kann eine Forderung der Masse gegen eine Insolvenzforderung im Nennbetrag wirksam aufrechnen, sofern dies nicht klar und eindeutig der gleichmäßigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger als dem Zweck des Insolvenzverfahrens zuwiderläuft. Insoweit gibt der Bundesgerichtshof seine bisherige entgegenstehende Rechtsprechung auf. Der Insolvenzverwalter ist mit der Aufrechnung gegen eine Insolvenzforderung im

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Notebook

Halteprämie als Masseverbindlichkeit

Die einem Arbeitnehmer zugesagte Halteprämie stellt in der Insolvenz der Arbeitgeberin keine Masseverbindlichkeit dar. Die Vereinbarung über eine Halteprämie ist nicht nach § 134 BGB bzw. § 119 InsO nichtig. Sie beschränkt das Recht der Arbeitgeberin (Schuldnerin) bzw. des Insolvenzverwalters zur außerordentlichen Kündigung nicht unzulässig. Die Vereinbarung ist nicht gemäß

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Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit bei Zahlung an den starken vorläufigen Insolvenzverwalter

Mit Urteil vom 09.12.2010 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass in dem Fall, in dem der Insolvenzverwalter eines Unternehmers das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte steuerpflichtige Leistung vereinnahmt, die Entgeltvereinnahmung nicht nur bei der Ist-, sondern auch bei der Sollversteuerung eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs.

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EiEinkommensteuer als Masseverbindlichkeit

Die Einkommensteuerschuld, die aus der Verwertung der zur Insolvenzmasse (und zum Betriebsvermögen) gehörenden Wirtschaftsgüter resultiert, ist als sonstige Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu qualifizieren. Diese Einkommensteuerschuld ist – entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs – auch dann in voller Höhe Masseverbindlichkeit, wenn das verwertete

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Anordnung der Eigenverwaltung und die Begründung von Masseverbindlichkeiten

Die Entscheidung des Insolvenzgerichts, den Schuldner im Eröffnungsverfahren nach Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung nicht zur Begründung von Masseverbindlichkeiten zu ermächtigen, kann nicht mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Gemäß § 6 InsO unterliegen die Entscheidungen des Insolvenzgerichts nur in denjenigen Fällen einem Rechtsmittel, in welchen die Insolvenzordnung die sofortige

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Jährliche Sonderzuwendungen als Masseverbindlichkeiten

Ausstehende jährliche Sonderzuwendungen („Incentive-Bonus“) sind keine Masseverbindlichkeit im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO. Masseverbindlichkeiten im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO sind Verbindlichkeiten aus gegenseitigen Verträgen, soweit deren Erfüllung für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muss. Die

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Arbeitslohn als Neumasseverbindlichkeit

Vergütungsansprüche sind nicht als Neumasseverbindlichkeit zu berichtigen, wenn der Insolvenzverwalter einen Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung heranziehen möchte, dieser jedoch von einem Zurückbehaltungsrecht wegen rückständiger Vergütungsansprüche Gebrauch macht. Nach § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO gelten die auf einem Dauerschuldverhältnis beruhenden Verbindlichkeiten als Neumasseverbindlichkeiten, soweit der Verwalter nach der Anzeige der

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Aussonderungsrechte und Wertersatz im Insolvenzeröffnungsverfahren

Ordnet das Gericht als Sicherungsmaßnahme an, dass ein der Aussonderung unterliegender Gegenstand von dem Berechtigten nicht herausverlangt werden darf, steht dem Aussonderungsberechtigten gegen den vorläufigen Insolvenzverwalter wegen eines durch Nutzung oder Beschädigung eingetretenen Wertverlusts ein Ersatzanspruch zu. Nach Verfahrenseröffnung gilt der Anspruch als Masseverbindlichkeit. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen

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Bundesfinanzhof (BFH)

Vorsteuerberichtigung im Insolvenzfall

Beruht die Berichtigung nach § 15a UStG auf einer steuerfreien Veräußerung durch den Insolvenzverwalter im Rahmen der Verwaltung und Verwertung der Masse, ist der Berichtigungsanspruch eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Im Verhältnis zwischen Festsetzungs- und Erhebungsverfahren ist die im Festsetzungsverfahren vorgenommene Steuerfestsetzung für das

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Unternehmerische Tätigkeit des Insolvenzschuldners

Nutzt der Insolvenzschuldner unberechtigt einen zur Masse gehörenden Gegenstand für seine nach Insolvenzeröffnung aufgenommene Erwerbstätigkeit, ist die durch sonstige Leistungen des Insolvenzschuldners begründete Umsatzsteuer jedenfalls dann keine Masseverbindlichkeit, wenn die Umsätze im Wesentlichen auf dem Einsatz seiner persönlichen Arbeitskraft und nicht im Wesentlichen auf der Nutzung des Massegegenstandes beruhen. Durch

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Beendigung einer Organschaft bei Insolvenz

Insolvenzforderungen sind nach § 251 Abs. 3 AO während eines Insolvenzverfahrens nicht durch Steuerbescheid festzusetzen, sondern durch Verwaltungsakt festzustellen. Masseforderungen können nicht zur Tabelle angemeldet und durch Feststellungsbescheid festgestellt werden, sondern sie müssen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegenüber dem Insolvenzverwalter durch Steuerbescheid festgesetzt werden. Meldet das Finanzamt nicht titulierte Umsatzsteuerforderungen

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Bundesfinanzhof (BFH)

Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

Nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn das Fahrzeug, für dessen Halten die Kraftfahrzeugsteuer geschuldet wird, Teil der Insolvenzmasse ist. Die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit des Insolvenzschuldners nach § 35 Abs. 2 InsO durch den Insolvenzverwalter ist für die Beurteilung

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Bundesfinanzhof (BFH)

Vorsteuerberichtigungsanspruch als Masseverbindlichkeit

Ein Vorsteuerberichtigungsanspruch des Finanzamts nach § 15a UStG, der dadurch entsteht, dass der Insolvenzverwalter ein Wirtschaftsgut abweichend von den für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnissen verwendet, gehört nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs zu den Masseverbindlichkeiten und kann vom Finanzamt durch Steuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Im Falle

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Oberlandesgericht München

Einkommensteuer für Lohneinkünfte nach Insolvenzeröffnung

Gelangt pfändbarer Arbeitslohn des Insolvenzschuldners als Neuerwerb zur Insolvenzmasse, liegt allein darin keine Verwaltung der Insolvenzmasse in anderer Weise i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, so dass die auf die Lohneinkünfte zu zahlende Einkommensteuer keine vorrangig zu befriedigende Masseverbindlichkeit ist. Masseverbindlichkeiten sind gemäß § 55 Abs. 1

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Ärztliche Tätigkeit des Insolvenzschuldners

Eine Einkommensteuerschuld, die sich aufgrund einer gegen den Willen des Insolvenzverwalters ausgeübten selbständigen Tätigkeit des Schuldners ergibt, stellt keine Masseverbindlichkeit dar. Nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO sind Masseverbindlichkeiten solche Verbindlichkeiten, die durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse

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Bundesfinanzhof (BFH)

Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit

Die sich aus der Verwertung der Insolvenzmasse ergebende Einkommensteuerschuld ist in einem auf den Zeitraum nach Insolvenzeröffnung beschränkten Einkommensteuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter festzusetzen. Masseverbindlichkeiten sind die Einkommensteuerschulden, die sich aus „echten“ Gewinnen einer Mitunternehmerschaft ergeben. Zu den Masseverbindlichkeiten gehören auch die Einkommensteuerschulden, die sich daraus ergeben, dass bei Beteiligung an

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Betriebsratskosten in der Insolvenz

Bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz haftet der Betriebserwerber nur für Masseverbindlichkeiten, nicht für Insolvenzforderungen. Hat der Betriebsrat vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers nach § 111 Abs. 1 Satz 2 BetrVG oder nach § 80 Abs. 3 BetrVG einen Rechtsanwalt als Berater oder Sachverständigen hinzugezogen

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