Bundesfinanzhof (BFH)

Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit

Die sich aus der Verwertung der Insolvenzmasse ergebende Einkommensteuerschuld ist in einem auf den Zeitraum nach Insolvenzeröffnung beschränkten Einkommensteuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter festzusetzen. Masseverbindlichkeiten sind die Einkommensteuerschulden, die sich aus „echten“ Gewinnen einer Mitunternehmerschaft ergeben.

Zu den Masseverbindlichkeiten gehören auch

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Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

Es bestehen ernsthafte Zweifel, die nach einer Insolvenzeröffnung entstehende Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen zu können, wenn das entsprechende Fahrzeug unpfändbar ist und daher nicht verwertet werden kann. Diese im Rahmen eines Verfahrens zur Aussetzung der Vollziehung

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