2x Maßregelvollzug

Die wiederholte Anordnung der Maßregel nach § 63 StGB gegenüber einem bereits in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, der nochmalige Maßregelausspruch setzt jedoch voraus, dass dieser in besonderer Weise mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang steht.

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