Vor dem Bundesverfassungsgericht waren zwei Verfassungsbeschwerden teilweise erfolgreich, die sich gegen fachgerichtliche Entscheidungen richteten, mit denen die Auslieferungen der Beschwerdeführer zum Zwecke der Vollstreckung einer Maßregel nach Schweden für zulässig erklärt wurden.
Dere angegriffene Beschluss der Fachgerichte verletzen die Beschwerdeführer
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