Fortdauernde Unterbringung im Maßregelvollzug – und die verspätete Entscheidung

Vor dem Bundesverfassungsgericht war jetzt eine Verfassungsbeschwerde wegen verspäteter Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug (teilweise) erfolgreich:

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung des Beschwerdeführers in einem psychiatrischen Krankenhaus.  Der Beschwerdeführer wurde zunächst durch Urteil

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Die langandauernde Unterbringung in der Psychiatrie – und der unzureichend begründete Fortdauerbeschluss

Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen – insbesondere die sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergebenden Anforderungen an die Anordnung der Fortdauer langandauernder Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus – bereits entschieden.

Abs. 2 Satz 2 GG

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Verfassungsbeschwerde gegen die Fortdauerentscheidung im Maßregelvollzug – und die spätere Aussetzung zur Bewährung

Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht nicht entgegen, dass die weitere Vollstreckung der Maßregel zwischenzeitlich zur Bewährung ausgesetzt und der Beschwerdeführer mittlerweile aus dem Maßregelvollzug entlassen worden ist.

Denn die angegriffenen Entscheidungen waren Grundlage eines tiefgreifenden Eingriffs in das Grundrecht des

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Zwangsmedikation im Maßregelvollzug

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb aktuelle ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Untersagung der Fortsetzung der Zwangsmedikation im Maßregelvollzug ohne Erfolg:

Gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig

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