Das Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern (Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz – BüGembeteilG) ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ganz überwiegend mit dem Grundgesetz vereinbar. Lediglich § 10 Absatz 6 Satz 2 des
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