Die Medikamente für die Hausapotheke

Ohne ärztliche Verordnung können Medikamente für die Hausapotheke (wie z.B. Schmerzmittel oder Erkältungspräparate) in der Einkommensteuererklärung nicht als sog. „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden.

So hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall eines Ehepaares entschieden, die in ihrer

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