Wird man wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad dazu verpflichtet, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Frage seiner Fahreignung vorzulegen und kommt dem nicht nach, ist das daraufhin ausgesprochene Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge aller Art (also insbesondere auch ein Fahrrad) im öffentlichen Straßenverkehr
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