Eine „Alltagsmaske“ in der Form einer „textilen Mund-Nasen-Bedeckung“ ist kein Medizinprodukt. Vor dem Oberlandesgericht Hamm stritten sich zwei Unternehmen in einem einstweiligen Verfügungsverfahren um die Frage, ob eine „Alltagsmaske“ in der Form einer „textilen Mund-NasenBedeckung“ ein Medizinprodukt ist und – falls dies nicht der Fall wäre – hierauf klarstellend hingewiesen werden
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