Die Wertgrenze für geringwertige Kleinigkeiten bei der Publikumswerbung mit Werbegaben für Medizinprodukte ist bei 1 € zu ziehen. Beim Kauf von z.B. Hörgeräten ist daher die Gutschrift von PAYBACK-Punkten nur bis zu einem Gesamtwert von maximal 1 € zulässig.
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